Im Erbfall ist es häufig essentiell, die Meinung eines Dritten über den Wert vorhandener Vermögenswerte einzuholen, denn häufig kann/möchte keiner der Beteiligten eigenständig einen - in diesem Fall - Marktpreis einer Immobilie bestimmen. Unsere Marktpreisermittlung bildet hier eine objektive Grundlage für Ihre Verkaufs- oder Auseinandersetzungsentscheidung.
Auch im Rahmen einer Scheidung ist die Bewertung des gemeinsamen Vermögens, einschließlich vorhandener Immobilien, von großer Bedeutung. Eine fundierte Marktpreisermittlung kann Ihnen als neutrale Grundlage dienen und verhindert so ggf. langwierige Streitigkeiten.
Möchten Sie die Kosten eines Immobilienmaklers sparen, wissen aber nicht, für welchen Preis Sie Ihre Immobilie veräußern möchten? In diesem Fall kann die von uns erstellte Marktpreisermittlung als Grundlage für Ihre Entscheidung dienen.
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